Fördervorgänge nachvollziehbar vorbereiten
Diese unabhängige Arbeitsprobe zeigt, wie ein kommunales Projektteam fehlende Unterlagen, offene Fragen und den nächsten Prüfschritt übersichtlich festhalten kann. Sie ist kein Angebot der Stadt und kein tatsächlicher Förderantrag. Dokumentierter Quellen- und Prüfstand: 28.09.2026.
1. Ein konkreter, fiktiver Fördervorgang
Das Beispiel ist eine erfundene LED-Sanierung einer kommunalen Sporthalle in Dinslaken. Als Programm wird die Kommunalrichtlinie, Schwerpunkt 4.2.3 Innen- und Hallenbeleuchtung, betrachtet. Die Auswahl beweist weder ein geplantes Stadtprojekt noch dessen Förderfähigkeit.
Im Portal lassen sich beispielhafte Angaben zur Unterlagenlage und zum geplanten Einreichungsdatum verändern. Die Ergebnisse entstehen aus kuratierten Programmregeln und einer nachvollziehbaren Berechnung. Der Film zeigt einen aufgezeichneten Beispiellauf; er ist kein Live-Gespräch mit einer KI. Es werden keine echten Projektakten eingelesen oder automatisch auf Echtheit geprüft.
2. Unterlagen und Voraussetzungen prüfen
Die vorhandene Demo enthält acht ausgewählte Prüfpunkte. Sie bilden eine begrenzte Arbeitsliste, keinen vollständigen Zulässigkeitskatalog:
| Prüfpunkt | Was die Demo damit macht |
|---|---|
| Projektbeschreibung | Als Qualitätskriterium der Demo erfassen; keine zusätzliche allgemeine Pflichtanlage behaupten. |
| Berechnungsformular | Die Angabe zum KRL-Online-Formular mit dem dokumentierten Antragsverfahren verbinden. |
| Zeichnungsbefugnis | Auf eine berechtigte Person beziehungsweise eine passende wirksame Vollmacht hinweisen. |
| Erhöhte Förderquote | Den besonderen Nachweis nur prüfen, wenn diese Quote im Beispiel gewünscht wird. |
| Technische Planung | Fehlende Bestätigung von Fachplanung und technischen Nachweisen sichtbar machen. |
| Vorhabenbeginn | Die simulierte Angabe zum noch nicht begonnenen Vorhaben erfassen; Ausnahmen bleiben fachlich zu prüfen. |
| Gesamtfinanzierung | Die simulierte Bestätigung kennzeichnen; keine Zusage oder eigenen Mittel erzeugen. |
| Einreichungsfrist | Das geplante Einreichungsdatum mit dem dokumentierten allgemeinen Termin vergleichen. |
Ein typischer Beispielfall markiert die technische Planung als fehlend. Die Ausgabe zeigt dann den offenen Prüfpunkt mit einer Fundstelle. Wird ein Häkchen gesetzt, bedeutet das nur „im Musterprojekt als vorhanden beziehungsweise erfüllt angegeben“. Es bestätigt weder die Qualität noch die Rechtsgültigkeit eines Dokuments.
Das Schwerpunktverfahren ist auf der offiziellen Seite zur Innen- und Hallenbeleuchtung beschrieben (Quelle G02; Abschnitt „Antragsverfahren und Antragstellung“). Die technischen Anforderungen stehen im technischen Annex vom 10.10.2024, Nummer 2.2, PDF-Seiten 9–10 (G04). Der Projektsteckbrief als Demo-Qualitätskriterium orientiert sich an der Antragscheckliste, Seite 1, Feld V06 (G06).
3. Fristen und Quellen nachvollziehen
Geplante Einreichung und geplanter Projektbeginn sind verschiedene Angaben. Ohne Einreichungsdatum bleibt die Terminplanung ausdrücklich offen. Der dokumentierte allgemeine Termin ist keine Bewilligung und keine projektbezogene Bescheidfrist. Die Demo verwendet einen festen historischen Prüfstand; vor einem realen Vorgang sind die Programmhinweise erneut zu prüfen.
Quellenwidersprüche bleiben sichtbar. Im dokumentierten Bestand verweist KRL-Online noch auf Postversand, während die Programm- und Schwerpunktseiten seit dem 01.06.2026 eine ausschließlich digitale Einreichung nennen. Daraus wird keine Versandhandlung abgeleitet; die Frage bleibt vor einem tatsächlichen Antrag mit dem Förderträger zu klären. Belege: Programmseite mit FAQ (G01), Schwerpunktseite (G02) und KRL-Online-Startseite (G09), jeweils im Quellenstand vom 28.09.2026.
4. Ergebnis fachlich prüfen und exportieren
Eine Fachperson kann den Prüfentwurf kontrollieren und einen lokalen Prüfvermerk festhalten. Dieser Vermerk ist keine behördliche Freigabe und keine elektronische Unterschrift. Die Demo verändert damit keine Programmregel und keine zugrunde liegende Angabe.
JSON-, CSV- und Markdown-Exporte enthalten die Ergebnisse, Quellen und Einschränkungen des Laufs. Es erfolgen keine automatische Antragseinreichung, keine externe Nachricht und keine Förderzusage. Fachlich offen bleiben unter anderem Eigentum beziehungsweise Nutzung, förderfähige Kosten, Kumulation und die vollständige Prüfung der technischen Nachweise. Maßgeblich bleiben die Kommunalrichtlinie vom 10.10.2024, insbesondere Nummern 4.2.3, 6 und 7.3 (G03), aktuelle Förderträgerauskünfte und ein späterer Bescheid.
5. Im vorhandenen Fördernavigator weiterarbeiten
Der zusätzliche Download „Projektbrief für Fördernavigator“ fasst das fiktive Vorhaben, simulierte Eingaben, Prüfpunkte, offene Fragen und Quellen als Markdown-Datei zusammen. Der Download greift nicht auf den Navigator zu. Die Datei muss dort bewusst als Quelldokument eingelesen und anschließend fachlich kontrolliert werden.
Diese Verbindung ist eine manuelle Dokumentübergabe. Sie installiert keinen Prüfkatalog, synchronisiert keine Vorgänge und bestätigt keine Nachweise. Eine lokale Prüfperson, freie Prüfnotiz, Freigabehistorie und zusätzliche KI-Zuarbeit werden nicht mitgegeben. Der vollständige Import in eine laufende Navigator-Instanz ist noch nicht abgenommen.
Die vorhandene Navigator-Grundlage umfasst nach dem geprüften Quellstand Projektarbeit, Dokumentimport, Programmsuche und Aufgaben. Für diesen Anwendungsfall müssen insbesondere ein kommunales Antragstellerprofil und ein passender Kommunalrichtlinien-Prüfkatalog ergänzt und erprobt werden. Diese Einordnung beruht auf einer Quellcodeprüfung vom 28.09.2026, nicht auf einer Abnahme aller Funktionen im laufenden Betrieb. Bei konfigurierter Cloud-KI kann der dortige Import weitere Verarbeitung auslösen; für einen Versuch ohne automatische Cloud-Verarbeitung ist die Einstellung „streng vertraulich“ zu wählen und zu prüfen.
Der praktische nächste Schritt ist ein kontrollierter Probelauf mit einem Fachteam und wenigen freigegebenen Fördervorgängen. Dabei wird geprüft, ob die Assistenz fehlende Angaben zuverlässig sichtbar macht und die aktive Bearbeitungszeit einschließlich Kontrolle und Korrektur verringert. Dieser Nutzen ist eine zu prüfende Erwartung, kein bereits gemessener Erfolg.